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- Artikel-Nr.: SW10214
Diese Microsoft Office Vollversion beinhaltet Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Outlook, Publisher, Access, InfoPath, SharePoint Workspace, Lync
Laufzeit: unbegrenzte Dauer, kein Abonnement!
- Vorgesehen für eine Installation / Aktivierung / für 1 Computer
- Dieser Produktschlüssel ist Teil einer Volumenlizenz.
KEINE Neuinstallation oder erneute Aktivierung möglich. - Diese Office Volumenversion darf sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden
- Geeignet für 32 und 64 Bit Systeme
- Geeignet für Windows 7, Windows 8-8.1, Windows 10 Betriebssystem
- Während des Installationsvorgangs haben Sie die Möglichkeit eine direkte Online-Aktivierung auszuwählen. Alternativ können Sie Ihr Produkt auch telefonisch aktivieren lassen.
Lieferumfang:
- Microsoft Office 2010 Professional PLUS Downloadlink
- Retail Vollversion's Produktschlüssel für (Microsoft Office 2010 Professional PLUS - 32/64 DE)
Office 2010 Systemvoraussetzungen:
- Prozessor: 500Mhz CPU (Intel P3, AMD Athlon,...), Arbeitsspeicher: 256MB SDRAM; Grafikkarte: DirectX 9.0c kompatible Grafikkarte und mit mindestens 64MB;
- 32bit Betriebssystem und Office 2010 32bit: Windows XP SP3, Windows Vista SP1, Windows Server 2003 R2 mit MSXML 6.0, Windows Server 2008, Windows 7;
- 64bit Betriebssystem und Office 2010 32bit: Windows Vista SP1, Windows Server 2003 R2 mit MSXML 6.0, Windows Server 2008, Windows Server 2008 R2, Windows 7; 64bit Betriebssystem und Office 2010 64bit: Windows Vista SP1, Windows Server 2008, Windows Server 2008 R2, Windows 7
Produktbeschreibung Microsoft Office 2010 Professional Plus
Erweitern Sie Ihr Geschäft mit leistungsstarken Tools, Microsoft Office 2010 Professional Plus erfüllt höchste Ansprüche von Unternehmen und Benutzern bezüglich der Kommunikation und des Erstellens und Freigebens von Dokumenten von jedem Ort aus. Ihnen stehen moderne Tools zur Verfügung, sodass Sie Ihre Unternehmensaufgaben und Ihre Projekte effizient ausführen können.
Features:
- Kommunizieren Sie mit Ihren Kunden
- Organisieren Sie Ihren Alltag
- Behalten Sie den Überblick über Ihre Finanzen und täglichen Vorgänge
- Erstellen Sie rasch und problemlos eine professionelle Datenbank
- Führen Sie Notizen, Medien, Dokumente und andere Materialien in einem digitalen Notizbuch zusammen
- Erweitern Sie einfache Grundlagen mithilfe anwenderfreundlicher Tools für die Foto- und Videobearbeitung
- Erstellen Sie mit anwenderfreundlichen Tools ansprechende Broschüren, Newsletter und E-Mails
EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
... Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt. ...
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt. Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.