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- Artikel-Nr.: SW10226
Microsoft SQL Server 2016 Standard CAL
Der Microsoft SQL Server 2016 Standard bietet Ihnen eine Reihe von grundlegenden Datenbank- sowie Reporting- und Analysefunktionen. Um einzelne Nutzer oder Geräte an das Netzwerk anzuschließen, benötigen Sie eine Microsoft SQL Server 2016 Standard CAL.
Der SQL Server 2016 Standard verfügt zusätzlich zum Datenbankmanagement über einige Basisfunktionen im Bereich Business Intelligence. Der Server kann sowohl On Premise als auch über die Cloud genutzt werden.
- Kategorie: Vollversion, Lizenz, Volumenlizenz
- Enthaltene CAL: Microsoft SQL Server 2016 Standard CAL
- Anzahl Lizenzen: 10 Device CAL (Zugriffslizenz)
Für Ihren Microsoft Windows SQL Server benötigen Sie pro Gerät oder Nutzer eine CAL (Client Access License). Dabei wird unterschieden zwischen personengebundener User-CAL und gerätgebundener Device-CAL. Wenn Mitarbeiter von mehreren Geräten aus Zugriff auf den SQL Server haben müssen, etwa vom Firmen- und Heim-PC, Tablet, Laptop oder Smartphone, sind User-CALs sinnvoll. Arbeiten verschiedene Mitarbeiter an einem PC, zum Beispiel im Schichtdienst, sind hingegen Device-CALs zu bevorzugen.
EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):
... Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt. ...
Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt. Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen
Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.