Reaktivierungssupport

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Produktinformationen "Reaktivierungssupport"

Wir bieten Ihnen hier Hilfe bei der Reaktivierung Ihrer Software nach Hardwarewechsel bzw. Softwareupdates. Bitte halten Sie dafür Ihren Produktkey bereit und Teamviewer muss installiert sein.

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Rechtliches

EIN SOFTWAREHERSTELLER KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER GEBRAUCHTEN LIZENZEN, DIE DIE NUTZUNG SEINER AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADENEN PROGRAMME ERMÖGLICHEN, NICHT WIDERSETZEN.

Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH):

... Der Handel mit gebrauchter Computersoftware wurde vom obersten rechtssprechenden Organ der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), als rechtsmäßig erklärt. Somit herrscht nun endgültige Klarheit über den Gebrauchthandel mit Software, unbedeutend ob es sich um online übertragene oder auf physischen Datenträgern ausgelieferte Software handelt. ...

Am 17.07.2013 wurde diese Grundsatzentscheidung des EuGH durch den BGH vollumfänglich bestätigt. Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen des EuGH.

Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen

Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der "vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung", so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.

Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlich nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern - ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.

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Kundenbewertungen für "Reaktivierungssupport"
23.04.2020

Funktioniert

Auf Grund eines Hardwaretausches (neuer PC) ließ sich Visio2016 (gekauft 2018) nicht mehr mit dem alten Key aktivieren. Die Anfrage bei softwarerabatt ergab, dass ich diesen Artikel "Reaktivierungssupport" ordern solle. Zunächst wollte ich wissen wie der Ablauf des Supports ist und rief die Hotline an. Sehr freundlich und kompetent wurde mir alles erklärt - per Email würde ich dann einen neuen Key erhalten. Noch am gleichen Tag bekam ich den Key und konnte Visio2016 wieder aktivieren. Für mich ein sehr guter Service. Besten Dank!

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